AGB Sträter Design
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
sträter design • Bernd Sträter • Kirchhörder Str. 67 • 44229 Dortmund
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1
Der sträter design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung
des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Es gelten die Vorschriften des Werksvertragsrecht und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2
Die Arbeiten (Entwürfe, Texte und Werkzeichnungen) von sträter design sind als persönliche geistige
Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch als vereinbart gelten, wenn
die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3
Ohne Zustimmung von sträter design dürfen dessen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung
weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks –
ist unzulässig.
1.4
Die Werke von sträter design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Alle anderen Rechte an den Werken/Arbeiten gehen
erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars an sträter design, an den Auftraggeber/Verwerter.
1.5
Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Projekt) sind
honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von sträter design.
1.6
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarfder Einwilligung von sträter design.
1.7
Über den Umfang der Nutzung steht sträter design ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, nach den
Honorarempfehlungen des AGD Allianz deutscher Designer.
2.2
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.3
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sein denn,
dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.4
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen
ausgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann sträter design Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.5
Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1
Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die änderung von Werkzeichnungen
sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
3.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische
Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der
Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4
Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen
im Zug der Nutzungsdurchführung, wie zum Beispiel die Beauftragung Dritter, nimmt sträter design nur auf Grund einer
mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5
Soweit sträter design auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerter Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt,
stellt der Auftraggeber/Verwerter sträter design von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu
erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1
An den Arbeiten von sträter design werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2
Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an sträter design zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich
eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5. Haftung
5.1
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von sträter design
nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
5.2
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild und Text.
5.3
Soweit sträter design auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf
dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
5.4
Die Freigabe der Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der
Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an sträter design,
stellt er sträter design von der Haftung frei.
5.5
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von sträter design nicht ausgeschlossen.
6. Gestaltungsfreiheit
6.1
Für sträter design besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
6.2
Die sträter design überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet,
dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
6.3
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
6.4
Der Auftraggeber sichert zu, dass mit der Durchführung des Auftrages keine Urheberrechte Dritter verletzt werden
und dass den Auftragnehmer keine Nachprüfungspflicht trifft.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von sträter design.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
8.1
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.